Pflege

Ambulante Pflege

Unter ambulanter Pflege versteht man die häusliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen.


Sie wird entweder durch nichtprofessionelle Pflegepersonen durchgeführt – dies können Angehörige oder auch nicht zur Familie gehörige sonstige Personen sein – kann aber auch vollständig oder teilweise von ambulanten Pflegediensten und durch deren professionelles Pflegepersonal erfolgen.


Ziel der ambulanten Pflege ist es, dass Menschen dem Bedarf und den Möglichkeiten entsprechend in der häuslichen Umgebung pflegerisch versorgt werden. Durch häusliche Intensiv- und Palliativpflege gibt es Möglichkeiten, entsprechend betroffene (beatmete, schwerstkranke, sterbende) Menschen im häuslichen Umfeld zu versorgen.

Ein Pflegeleitbild ist die bildhafte Beschreibung der Haltung oder des "Wesens" einer Organisation. Die eigenen Wertmaßstäbe werden betont, um sich von anderen Einrichtungen zu unterscheiden und eine eigene Identität herzustellen. Eine Rolle dabei spielen das Bekenntnis zu einem bestimmten Menschenbild, die Interpretation des Gesundheitsbegriffes und die Darstellung einer Handlungsorientierung.

Ein Pflegekonzept ist Voraussetzung für eine systematische, fundierte und effektive Pflege. Häufig werden unter diesem Begriff die verschiedenen Merkmale der professionellen Pflege zusammengefasst und inhaltlich an das Pflegemodell angepasst, das der jeweilige Pflege-Anbieter (z.B. ein Ambulanter Pflegedienst oder der Pflegedienst innerhalb eines Krankenhauses) für sich gewählt hat. Im Idealfall wird ein Pflegekonzept von den Mitarbeitern selbst erstellt, so dass die vereinbarten Ziele und Methoden auf einer gemeinsamen Basis beruhen und so von allen mitgetragen werden.

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Sozialen Pflegeversicherung in Deutschland nach § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch. Sie umfasst häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung. Der Begriff Sachleistung ist im Sinne einer Naturalleistung (Pflege) gemeint. Im Unterschied zur Kostenerstattung, bei der dem Versicherten die Kosten für die von ihm selbst bezahlte Pflege erstattet werden, erhält der Versicherte Pflege durch eine Pflegeeinrichtung, die diese Leistung aufgrund eines Versorgungsvertrags mit der Pflegekasse in deren Auftrag erbringt.