Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim bzw. Pflegedienst.
Seit 1. Dezember 2009 werden die Noten für die Qualität der Pflege in Heimen und ambulanten Diensten in sogenannten Transparenzberichten im Internet veröffentlicht. Klicken Sie auf einen der angegebenen Links, um zu den Veröffentlichungen zu gelangen.
Rufbereitschaft:
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